Mietvertragsbedingungen

  1. Mietpreis/Mietdauer
  2. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. In den Pfingstferien und den Sommerferien beträgt die Mindestmietdauer 7 Tage.
  3. Kaution
  4. Bei Übergabe muss eine Kaution von 1.000 € hinterlegt werden. Die Kaution wird auf dem Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs vermerkt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückbezahlt. Im Schadensfall wird die Schadenshöhe mit der Kaution verrechnet.
  5. Übergabe/Rückgabe
  6. Bei der Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll von Ihnen zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Für beschädigte bzw. fehlende Gegenstände ist Ersatz zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, uns das Fahrzeug termingerecht wieder zur Verfügung zu stellen. Übergabe am ersten Miettag ab 14.00 Uhr und Rückgabe am letzten Miettag bis 10.00 Uhr! Sonn- und Feiertags ist eine Übergabe und Rücknahme nach Vereinbarung möglich. Sollte das bestellte Mietfahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Preisgruppe zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. Des Weiteren kann der Mieter wegen verspäteter Rückgabe für die dadurch entstanden Kosten (z. b. wenn das Fahrzeug bereits weiter vermietet war) zur Rechenschaft gezogen werden, auch für die Kosten die der Vermieter durch die verspätete Rückgabe hat.
  7. Reinigung
  8. Die Innenreinigung wird vom Mieter durchgeführt. Sollte bei Rückgabe eine zusätzliche Innenreinigung erforderlich sein, werden Reinigungsgebühren von 80 € von der Kaution abgezogen, unabhängig von möglichen Beschädigungen des Fahrzeuges. Die Toilette muss sauber und geruchsfrei zurückgebracht werden. Bei ungenügend gereinigter Toilette wird eine Gebühr von 100 € von der Kaution abgezogen. Bei grober Verschmutzung, je nach Aufwand für den Vermieter, wird eine Gebühr von der Kaution abgezogen, unabhängig von möglichen Beschädigungen des Fahrzeuges. Die Markise muss trocken und gereinigt zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung muss eine Reinigungsgebühr von 35 € erhoben werden.
  9. Obhutpflicht
  10. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei der Anmietung benannten Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter haftet für das Handeln des Fahrers, dem er das Fahrzeug überlassen hat, wie für sein Eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen. Das Fahrzeug darf nicht überladen werden, d. h. das zulässige Gesamtgewicht darf 3,5t nicht überschreiten. Ist dies doch der Fall, kommt der Mieter für alle etwaigen Kosten und Gebühren auf. Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen und - breiten zu beachten. Verletzt der Mieter diese Pflicht, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
  11. Haftung
  12. - Schäden durch Bedienungsfehler des Fahrzeuges sind nicht versichert. (z. b. Dellen durch die Markisenkurbel)
    - Unsachgemäße Behandlung der Markise
    - Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisung einer Hilfsperson
    - Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
    - Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten
    - Drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit
    - Nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe
    - Zuwiderhandlung gegen die Bedingungen des Mietvertrages
    Des weiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass ein Unberechtigter das Fahrzeug benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Fahrzeug, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, dass ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.
  13. Unzulässige Nutzung
  14. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu nutzen:
    - Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests
    - Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind
    - Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken
    - Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten und mehr als der zulässigen Personenzahl
    - Zur Beförderung von Tieren aller Art
    - Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe.
    - Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus
    - Zur Nutzung bei Sportveranstaltungen und Festivals
  15. Wartung und Reparatur
  16. Die Kosten der laufenden Unterhaltung z. b. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter, die für vorgeschriebene Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Fahrzeugeigentümer. Reifenschäden, Motorschäden o.ä. gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturen die notwendig werden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 70,00 € ohne weiteres durchgeführt werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter bei Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
  17. Verhalten bei Unfällen
  18. Bei Unfällen auf öffentlichen Straßen und Plätzen (auch Privat) ist die nächstliegende Polizeidienststelle zwecks Aufnahme zu benachrichtigen. Bei eventueller Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden die Folgeschäden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Schäden jeglicher Art, die von der Versicherung wegen Fahruntüchtigkeit oder Alkoholgenuss nicht anerkannt werden, haftet in jedem Fall der Mieter. Durch den Mieter verursachte Schäden sind in jedem Fall auf beiliegender Unfallnotiz örtlich, täglich, zeitlich und formell festzustellen.
  19. Auslandsfahrten
  20. Auslandsfahrten sind nur in Länder erlaubt, welche auf der grünen Versicherungskarte angegeben sind. Fahrten außerhalb der aufgeführten Länder sowie Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht gestattet.
  21. Rücktritt und Schadenersatz
  22. Bei zwingenden Gründen (Krankheit usw.) ist eine Vertragsverschiebung möglich, jedoch keine Vertragsentlassung. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Änderung des Vertrags bedürfen der Schriftform.
    Bei Vertragsabschluss erfolgt eine Anzahlung von 30%.
    Es wird empfohlen eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
    Beim Rücktritt vom Mietvertrag vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile auf jeden Fall zu zahlen:
    bis zu 60 oder mehr Tage vorher: 20% des Mietpreises,
    bis zu 21 Tage vorher: 60% des Mietpreises,
    weniger als 21 Tage vorher: 95% des Mietpreises.
  23. Berechtigte Fahrer
  24. Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 23 Jahre betragen. Ferner muss er mindestens drei Jahre im Besitz der Führerscheinklasse 3 bzw. B sein.
  25. Schutzbrief
  26. Der Schutzbrief wird vom Vermieter gestellt.
  27. Mitnahme von Tieren
  28. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns das Recht vor, die Kaution einzubehalten.
  29. Rauchen im Fahrzeug
  30. Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht erlaubt! Bei Nichteinhaltung behalten wir uns das Recht vor, die Kaution einzubehalten.
  31. Datenschutz
  32. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gespeichert. Wir behalten uns jedoch die Weitergabe an berechtigte Dritte vor, vor allem bei Verstoß gegen den Vertrag, das Wechsel- und Scheckgesetz, Zoll-, Devisen-, oder Verkehrsbestimmungen, sowie bei Gerichtlicher Beitreibung ausstehender Forderungen.
  33. Gerichtsstand
  34. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Vermieters.
  35. Bestätigung
  36. Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung der AGB ́s und dieser Mietbedingungen.